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ANMELDUNG & KOSTEN

Seit dem 1. Juli 2022 gilt das Anordnungsmodell und die psychologische Psychotherapie wird neu über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet (154.8/h). Damit die Kosten von der Grundversicherung übernommen werden, muss die Psychotherapie von einer Allgemeinmedizinerin (Hausärztin), einem Psychiater oder einer Fachärztin für psychosomatische Medizin angeordnet werden. 

Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen psychologischer Psychotherapie. Ein Austausch zwischen der anordnenden Fachperson und der Psychotherapeutin ist erforderlich, um gemeinsam über eine Erneuerung der Anordnung zu entscheiden. Bei mehr als 30 Sitzungen ist ein psychiatrisches Gutachten zuhanden der Versicherung zwingend, damit die Erstattung der Kosten für eine Fortsetzung der Behandlung gewährleistet ist.

Selbstverständlich ist es auch möglich, die Behandlung selbst zu bezahlen.

 

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 60 Minuten (inkl. 10min Vorbereitungs- und Dokumentationszeit) und wird mit 160.- verrechnet. ​


Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Bei kurzfristigen Absagen oder versäumten Terminen ohne Absage wird der Termin in Rechnung gestellt.

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